Gedenkglaswürfel für die verstorbenen Säuglinge und Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen

Sie sollen in Hamburg nicht vergessen sein.
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250 Säuglinge und Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen und 3 ältere Mädchen, die selbst Zwangsarbeit leisten mussten, wurden in der NS-Zeit zwischen 1943 und 1945 auf dem Ohlsdorfer Friedhof bestattet, dazu zwei ältere Jungen mit Grabstätten auf dem Jüdischen Friedhof Ilandkoppel. Die meisten Gräber gibt es nicht mehr. Zwei jüdische Neugeborene, die gleich nach der Geburt ermordet wurden, erhielten keine Grabstätte.
Der Verein Garten der Frauen erinnert an die Kinder mit diesem Glaswürfel, der aus 9x9cm großen bunten Glassteinen zusammengesetzt ist. Auf 257 Steinen stehen jeweils der Name und das Alter eines Kindes. Auf den anderen Steinen sind kleine kindgerechte Zeichnungen eingraviert, und ein Stein steht für alle Kinder, die uns nicht bekannt sind.
Frauen aus 16 Nationen wurden in der NS-Zeit aus ihrer Heimat verschleppt und zur Zwangsarbeit für Hamburger Firmen in landwirtschaftlichen Betrieben und in privaten Haushalten eingesetzt. Diejenigen unter ihnen, die in dieser Zeit in Hamburg Kinder gebaren, mussten etwa eine Woche nach der Entbindung wieder 10-12 Stunden schwer arbeiten und litten unter Hunger. Es war ihnen nicht möglich, ihre Säuglinge ausreichend zu versorgen. Die meisten Kinder verstarben durch Vernachlässigung und Unterernährung
Wir gedenken der Kinder der Zwangsarbeiterinnen und ihrer Mütter, die Unmenschlichkeit und unsägliches Leid haben erdulden müssen.
In der Zeit des Nationalsozialismus, nach dem Überfall der Deutschen Wehrmacht auf unsere Nachbarländer, wurden Frauen aus ihrer Heimat, vor allem aus Polen, der Ukraine, Russland, Weißrussland (heute: Belarus) sowie Lettland, Litauen, Belgien, den Niederlanden und Frankreich, nach Deutschland verschleppt. Dort mussten sie für die Rüstungsindustrie, in der Landwirtschaft, und in privaten Haushalten Zwangsarbeit leisten.
Untergebracht waren die Zwangsarbeiterinnen zumeist hinter mit Stacheldraht umzäunten und von der "Werkspolizei" bewachten Zwangsarbeitslagern.
Gebrandmarkt wurden Zwangsarbeiterinnen aus den sogenannten Ostgebieten mit einem sichtbar auf der Kleidung zu tragenden Stoffzeichen:
- Polinnen mit einem "P";
- Frauen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten der damaligen Sowjetunion (Russland, Ukraine, Weißrussland u. a.) mit der Aufschrift "Ost", gegen Kriegsende mit auch anderen sogenannten Volkstumsabzeichen.
Verboten war den Zwangsarbeiterinnen die Benutzung eines Fernsprechers, das Photographieren und das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, es sei denn zu Arbeitseinsätzen. Sie durften keine Geschäfte, keine Gaststätten, keine Kinos auch keine allgemeinen Kirchen betreten und sich im Winter ab 19:00 Uhr nicht mehr außerhalb des Lagers aufhalten. Mit der deutschen Bevölkerung war der nähere Umgang streng verboten. Kinder galten zunächst ab dem 12., später auch schon ab dem 10. Lebensjahr als arbeitsfähig und mussten ebenfalls Zwangsarbeit verrichten.
Schwangerschaften waren unerwünscht
Wurde eine Schwangerschaft bei den Frauen festgestellt, wurden sie zu Beginn der Zwangsarbeitsmaßnahmen in Deutschland noch in ihre Heimatländer zurückbeordert. Doch schon bald vermuteten die Verantwortlichen des NS-Regimes, dass die Frauen ihre Schwangerschaft dazu benutzten, um nach Hause zurückkehren zu können. Der Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, vom 27. Juli 1943 sollte dies verhindern: "…Nach der Entbindung werden die ausländischen Arbeiterinnen gemäß den Anordnungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz baldmöglichst der Arbeit wieder zugeführt."

Über die Umstände der entstandenen Schwangerschaften ist kaum etwas überliefert. Die Väter der in den meisten Fällen unehelich geborenen Kinder sind bis auf wenige Ausnahmen in den Geburts- und Sterberegistern nicht benannt.
Teils kamen die Mütter bereits schwanger aus ihren Heimatländern nach Hamburg, teils wurden sie während ihrer Zeit als Zwangsarbeiterinnen schwanger.
Über Vergewaltigungen, möglicherweise schon in ihrer Heimat, durch Wehrmachtssoldaten, andere Besatzer oder Einheimische, über Bedrängungen und Übergriffe bei der Zwangsarbeit in Hamburg oder auch über Liebesbeziehungen mit anderen Zwangsarbeitern, vielleicht auch mit Deutschen kann nur spekuliert werden.

Wenn die Frauen schwanger waren, mussten sie sich einer Rasseuntersuchung unterziehen, getarnt als gesundheitliche Untersuchung, die von Mitarbeitern des SS-Rasse- und Siedlungshauptamtes im weißen Kittel durchgeführt wurde. Es war die pseudowissenschaftliche, menschenverachtende Rassenideologie der Nazis, die auch hier in erschreckender Weise Anwendung fand.
Bei zu erwartendem sogenannten "schlechtrassigem" Nachwuchs wurden die sogenannten Ostarbeiterinnen gedrängt abzutreiben, Das galt nicht für sogenannte Westarbeiterinnen. Und für die "deutsche Frau" stand Abtreibung nach § 218 unter hoher Strafe.

Zwischen 1943 und 1945 wurden in der Frauenklinik Finkenau bei polnischen und russischen/ukrainischen Zwangsarbeiterinnen etwa ebenso viele Geburten wie Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet (545 Schwangerschaftsabbrüche und 557 Entbindungen). Drei Frauen starben an den Folgen von Spätabtreibungen.
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Trugen die Zwangsarbeiterinnen ihre Kinder aus, wurden sie oft hochschwanger in Zwangsarbeitslager verlegt, die über eine sogenannte "Ausländerkinder-Pflegestätte" verfügten, wie sie in Bergedorf im Lager Kampchaussee, in Groß-Borstel im Lager Sportstraße oder im Lager Tannenkoppel eingerichtet worden waren. Dabei handelte es um Baracken, in denen die Kinder getrennt von ihren Müttern untergebracht wurden.

Die Beschaffung und Zuteilung der Zwangsarbeiterinnen wurde zumeist über die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und das Arbeitsamt Hamburg organisiert. Die Frauen mussten als "Ostarbeiterinnen" in der Landwirtschaft, in der Fischindustrie und in den kriegswirtschaftlich wichtigen Betrieben der Rüstungsindustrie Zwangsarbeit leisten. Der Arbeitseinsatz der Mütter war hart und ging am Tag über 10-12 Stunden.
Beispiele von Firmen, für die Mütter von Säuglingen und Kleinkindern Zwangsarbeit leisten mussten
Landwirtschaft
Mindestens 192 Frauen leisteten ab 1941 in Adolf Putfarkens Rharbarber-Anbau- Zuchtbetrieb in Hamburg-Niendorf und Hamburg-Kirchwerder mindestens zwölf Stunden täglich Zwangsarbeit. Unter ihnen befanden sich auch Mütter mit Säuglingen.
Da durch die anhaltende Kriegssituation der Bedarf an Arbeitskräften in der Rüstungsindustrie stetig stieg, wurden nach den Bombenangriffen auf Hamburg im Sommer 1943 die polnischen und ukrainischen Mütter mit ihren 21 Säuglingen und drei Kleinkindern aus dem Zwangsarbeitslager des landwirtschaftlichen Betriebes von Adolf Puttfarken in Hamburg-Niendorf nach Schwarzenbek zu den Hobus-Werken, Firma Bauer und Schaurte, Norm- & Gewindeteile GmbH und dort in das Lager Grabauerstraße verlegt. Die Ernährungs- und Lebensbedingungen waren für die Säuglinge völlig unzureichend: Dreizehn Säuglinge verstarben dort nach kurzer Lebenszeit, unter ihnen sechs Säuglinge bereits am zehnten und elften Tag nach ihrer Ankunft.
Fischindustrie
Im Lager "Heimstätte der Fischindustrie" am Hohenzollernring-Moortwiete (heute Hohenzollernring/Ecke Daimlerstraße) in Hamburg-Ottensen waren mehrere hundert Zwangsarbeiterinnen mit Kindern im sogenannten "Russinnenlager" oder "Ostarbeiterlager" untergebracht.
Für neun Kinder ist dort ihr Tod nachgewiesen. 86 Kinder, die im Jahre 1944 unter zehn Jahre alt waren, haben vermutlich das Kriegsende erlebt.
Auch in der Hamburger Fischindustrie wurden Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren zur Zwangsarbeit eingesetzt, so z. B. bei den Firmen:
Fischkonservenfabrik H. von Ancken, Feinkost H. W. Appel, Fischräucherei Brüssow, Gottfried Friedrichs, Henry Hatje, Hinrich Hennings, Emil Janssen, Konservenfabrik und Fassgroßhandel W.R. Krohn KG, Willy Krüger, Deutsche Lysell Fischkonservenfabrik, Pinn & Köser, H.Suhr, Fischindustrie W. Tollgreve & Co, Starcke & Haack, Fischhaus Wolga, Wilhelm Wolgast.
Rüstungsindustrie
An der Kampchaussee 9 (heute Kurt-A.-Körber-Chaussee in Hamburg-Bergedorf) gab es auf dem Werksgelände der Deutschen-Kap-Asbest-Werke AG ein Zwangsarbeitslager mit sogenannter "Ausländerkinder-Pflegestätte" für Säuglinge und Kleinkinder von polnischen Zwangsarbeiterinnen. Aus diesem Lager verstarben 54 von 79 Säuglingen.
Sowohl die Mütter der Säuglinge und Kleinkinder als auch die anderen Zwangsarbeiterinnen (297 Zwangsarbeiterinnen aus Polen waren in einer - in der Nachkriegszeit - erstellten Auflistung registriert) mussten für die Deutschen-Kap-Asbest-Werke AG als Asbestmischerin, Aufbereiterin, Fasermischerin, Flechterin, Gummiererin, Kautschukarbeiterin, Krempnerin, Mattennäherin, Spinnerin, Spulerin, Weberin, Zwirnerin und Lagerarbeiterin arbeiten.
An der Sportstraße 10 (heute Sportallee in Hamburg- Groß Borstel) waren in einem Zwangsarbeitslager der Deutschen Arbeitsfront (DAF) für die Vereinigte Deutsche Metallwerke AG, Zweigniederlassung Hamburg (VDM), etwa 415 Zwangsarbeiter*innen untergebracht.
Im diesem DAF-Lager wurden häufig schwangere Zwangsarbeiterinnen für die Arbeit in den Lagerküchen eingesetzt.
Eine Baracke diente als sog. "Ausländerkinder-Pflegestätte" für Säuglinge und Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen aus den westlich besetzten Ländern Frankreich, Belgien, Holland und Italien sowie Lettland; unter ihnen einige wenige aus östlichen Ländern.
Aus diesem Lager verstarben 30 von 59 Säuglingen.
Im Zwangsarbeitslager Tannenkoppel am Weg 4 (heute Essener Straße 91/99 in Hamburg-Langenhorn) waren mindestens 1163 Zwangsarbeiter*innen untergebracht, darunter auch von Wehrmacht und Werkspolizei bewachte Kriegsgefangene. Sie mussten für die Hanseatischen Kettenwerke GmbH (HAK)), einem Werk für Munitionshülsen, und für die Deutsche Meßapparate GmbH (Messap), In de Tarpen (heute Tarpen 40), einem Werk zur Herstellung von Zeitzündern und Torpedosteuerungen in Kooperation mit der Firma Gebr. Junghans aus Schramberg/Schwarzwald, zwangsarbeiten.
Das Lager, das mit Stacheldraht umzäunt war, wurde "Tannenkoppel" oder "Tarpenbek" genannt. Im September 1944 wurde auf einem Teilgelände ein Lager für weibliche Häftlinge des KZ Neuengamme eingerichtet.
In Baracke 4 waren in einer sog. "Ausländerkinder-Pflegestätte" Säuglinge und Kleinkinder von "Ostarbeiterinnen" aus Russland, der Ukraine und Weißrussland (Belarus), aber auch von Zwangsarbeiterinnen aus Polen, Lettland, Litauen, Belgien und Frankreich untergebracht.
49 von 115 Säuglingen aus dem Lager Tannenkoppel verstarben zwischen Januar 1944 und Kriegsende 1945, davon 16 Säuglinge im Lager.
Zum Tod der Kinder
Die Kinder der Zwangsarbeiterinnen wurden zumeist nur wenige Monate alt. Die wiederholt angegebenen Todesursachen "Dystrophie", "Dyspepsie", "schwere Ernährungsstörung" und "Pneumonie" weisen auf Verhungernlassen und schwerwiegende Vernachlässigung hin.
Nach ausführlichen Recherchen der einzelnen Geburts- und Sterbefälle von Kindern der Zwangsarbeiterinnen erhärtet sich der Verdacht, dass der Tod der Säuglinge wissentlich in Kauf genommen wurde.
Bei der Verletzlichkeit und Schutzlosigkeit der Neugeborenen und Säuglinge bedarf es nur des Wegsehens und der Vernachlässigung, um den Tod herbeizuführen.

Verantwortliche ehemalige Ärzte und Krankenschwestern wie Dr. Blumenthal, dessen Name 84-fach unter den Todesanzeigen der verstorbenen Kinder aus dem "Allgemeinen Krankenhauses Langenhorn" mit Angabe der Todesursache verzeichnet ist, oder die Ärztinnen und Ärzte Dr. "Frl." Lehmann, Dr. Lehmann, Assistenzärztin "Frl." Steinbömer und Dr. Sosnin, ein russischer "Hilfsarzt", deren Namen unter den insgesamt 107 Todesanzeigen des Allgemeinen Krankenhauses Langenhorn aufgeführt sind, wollten - laut ihrer Aussage nach dem Krieg - in der Abteilung der Ausländerbaracken nicht für die Säuglinge zuständig gewesen sein.
Nach Zeitzeuginnenaussagen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen kann davon ausgegangen werden, dass in den Zwangsarbeitslagern auch aktive Tötungen von Neugeborenen vorgekommen sind.

1988 wurde beim Landgericht Hamburg ein Vorermittlungsverfahren gegen die im Krankenhaus Langenhorn in der NS-Zeit tätig gewesenen Ärztinnen und Ärzte wegen "Tötung neugeborener Kinder von ‚Ostarbeiterinnen' im ‚Ausländerkrankenhaus Langenhorn'" eingeleitet. Am 23. 2.1989 notierte die Oberstaatsanwaltschaft: "Die umfangreichen Vorermittlungen haben einen Anfangsverdacht auf Tötungsverbrechen nicht begründen können." Es kam zu keinem Ermittlungsverfahren.

Den Todesumständen von 80 Kindern von Zwangsarbeiterinnen in der Kinderklinik Rothenburgsort und acht Kindern im "Olgaheim" in Wohldorf-Ohlstedt mit dem für die Klinik verantwortlichen Dr. Wilhelm Bayer und seinen Assistenzärztinnen ist nie nachgegangen worden. Bis auf Dr. Petersen hinterließ keine Ärztin und kein Arzt während des Krieges in den Sterbefallbescheinigungen ihren bzw. seinen Namen.

Etliche Kinder überlebten trotzdem
Obwohl die als "nicht gutrassig" gebrandmarkten Neugeborenen eigentlich zum Tode verurteilt waren, überlebten etliche dennoch. Voraussetzung hierfür waren besondere günstige Bedingungen hinsichtlich des Verhaltens der Lagerführung und der Solidarität unter den Müttern. So hatten Säuglinge von Müttern, die nicht stillen konnten, weil sie entweder keine Milch hatten oder den ganzen Tag Zwangsarbeit leisten mussten, eine Chance zum Überleben, wenn sie von anderen Müttern, die genügend Milch hatten, neben deren eigenem Kind, mit gestillt wurden.
Zur Situation der Zwangsarbeiterinnen nach Kriegsende
Am 3. Mai 1945 endete für Hamburg der Zweite Weltkrieg, britische Besatzungstruppen marschierten in die Hansestadt ein.
Die ehemaligen Zwangsarbeiter*innen und ihre Kinder galten bei den Besatzern als "Displaced Persons", (DPs), und sollten schnellstmöglich in ihre jeweiliges Heimatland zurückgebracht werden. Solange sie in Hamburg verblieben, wurden sie in für diese Zwecke ausgebauten Lagern und Kasernen aus der NS-Zeit - wie z. B. in Wentorf - untergebracht.
Einige zehntausend ehemalige Zwangsarbeitende, unter ihnen viele Polinnen und Polen, kehrten nicht in ihre Heimatländer zurück. Einige versuchten nach Nordamerika auszuwandern, andere verblieben als "Heimatlose Ausländer" in Westdeutschland.
Die aus der Sowjetunion verschleppten Frauen und Männer galten in ihren Heimatländern teilweise als Deserteure und Kollaborateure. Durch Stalins Anordnungen drohten den Rückkehrenden Verhaftungen.
Die Mütter verschwiegen ihren in Deutschland geborenen Kindern häufig den Ort ihrer Geburt, um sie vor Diskriminierungen zu schützen.
Ebenso verschwiegen viele Mütter von verstorbenen Kindern, dass sie in den Zwangsarbeitslagern Kinder zur Welt gebracht hatten und blieben so mit ihrem Schmerz allein.