Gerda Ahrens

    geb. Müller

    Stenotypistin, Hausfrau, Widerstandskämpferin, Mitglied der SPD 1931-1932, dann SAP

    Ornament Image
    2.4.1914

    11.4.2001
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    Grablage Ohlsdorfer Friedhof: Geschwister-Scholl-Stiftung., Bn 73, 216
    Weil Gerda Ahrens Flugbätter verteilte und über die Verbrechen des Hitler-Regimes aufklärte, kam sie 1933 und 1937 für jeweils zwei 2 Monate ins KZ Fuhlsbüttel. Die Anklage lautete: "Vorbereitung zum Hochverrat". Gerda Ahrens verlor ihren Arbeitsplatz. Ihr Mann wurde von den Nationalsozialisten ermordet, ihr Bruder als Angehöriger einer Strafkompanie getötet. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Gerda Ahrens Betreuerin und später Vorsitzende des Landesausschusses der Arbeitsgemeinschaft "Frohe Ferien für alle Kinder" bis zu deren Verbot im Juli 1961. Nach einer Hausdurchsuchung kam sie in dieser Zeit für einen Tag in Haft.
    In einem Brief vom 11.7.1961 an ihre Eltern schreibt Gerda Ahrens: "Ein unerfreulicher Anlass ist der Grund dieses heutigen Briefes. Mitten in den Vorbereitungen der Ferienverschickung, einmal die Verschickung in das Ferienlager ‚Ferienglück' in Wesel, Lüneburger Heide und 2ten die Verschickung in die Deutsche Demokratische Republik, wurde am 7. Juli 1961 durch eine Verfügung der Polizeibehörde Hamburg die Arbeitsgemeinschaft ‚Frohe Ferien für alle Kinder' Landesausschuss Hamburg verboten und aufgelöst. Am gleichen Tage wurde die zentrale Arbeitsgemeinschaft ‚Frohe Ferien für alle Kinder', Düsseldorf und die ihr angeschlossenen Landesausschüsse verboten und aufgelöst. In dieser Verfügung werden verfassungsfeindliche Bestrebungen zum Vorwurf gemacht. Da das Vorgehen gegen die Arbeitsgemeinschaft als eine undemokratische Massnahme zu betrachten ist, haben wir gegen diese Verfügung vom 5.7.61 der Polizeibehörde Hamburg am 11.7.1961 Widerspruch erhoben. Gleichzeitig ist gegen die sofortige Vollziehung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung am 18.7.1961 beim Verwaltungsgericht gestellt worden.
    Die vornehmste Aufgabe unserer Tätigkeit während unseres siebenjährigen Bestehens war, allen Schulkindern zu einem mehrwöchigen Ferienaufenthalt zu verhelfen, um zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit beizutragen. (…) Durch unsere halbjährigen Eingaben an die Hamburger Bürgerschaft forderten wir die Bereitstellung von Mitteln für die Ferienerholung der Schuljugend. Darüber hinaus versuchten wir durch wohl durchdachte und begründete Vorschläge eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Ferienerholung für jedes Schulkind und die Schaffung eines umfassenden Ferienwerkes in der Bundesrepublik zu erreichen.
    Richtschnur unseres Handelns war die Un-Charta des Kindes, in der es u. a. heisst: ‚Das Kind erfreut sich der Wohltaten der sozialen Sicherheit. Es ist berechtigt, in Gesundheit heranzuwachsen und zu reifen (…). Das Kind hat das Recht auf ausreichende (…), Wohnung, Erholung und ärztliche Betreuung. (…) Es wird erzogen in (…) Verstehens, der Duldsamkeit, der Freundschaft zwischen (…) Völkern, des Friedens, weltumspannenden Brüderlichkeit (…).'" 1)
    Am 7.9.1992 schrieb der "Spiegel" unter der Überschrift "Dunkler Tatbestand. Die Opfer des Kalten Krieges in Westdeutschland fordern nach der Einheit Wiedergutmachung für früheres Unrecht." "Das Angebot war ein Knüller: zwei Wochen Ferien für Kinder, fast umsonst. Viele Eltern griffen dankbar zu, als die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder' (ZAG) 1954 erstmals das preiswerte Vergnügen organisierte. Kaum jemand störte sich daran, daß die meisten Fahrten in die DDR gingen. Jährlich reisten mehrere tausend Westsprößlinge in den Osten. 1961 war Schluß mit lustig. Die ZAG wurde verboten, die Organisatoren kamen vor Gericht. Ihr Vergehen: Sie hatten den DDR-Behörden stets die Personalien der jungen Reisenden mitgeteilt. ‚Das war doch selbstverständlich, falls den Kindern was passiert', meint die damalige ZAG-Mitarbeiterin Elfriede Kautz, heute 84. Das Landgericht Lüneburg sah darin ‚staatsgefährdenden Nachrichtendienst'. Das Urteil: ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
    Elfriede Kautz verbüßte ihre Strafe im Gefängnis Vechta. 30 Jahre später fordert sie Wiedergutmachung: ‚Wir sind Opfer des Kalten Krieges, wir wollen genauso behandelt werden wie die (…) politisch verfolgten Brüder und Schwestern in der ehemaligen DDR.'
    Die rüstige Hausfrau ist nicht allein. In mehreren alten Bundesländern haben sich Initiativen von Leidtragenden jener durch hysterische Kommunistenfurcht geprägten bleiernen Zeit gebildet, von der heute niemand etwas wissen will. ‚Wenn die deutsche Geschichte jetzt aufgearbeitet wird, dann muß dieses Kapitel mit einbezogen werden', verlangt Sepp Meyer, 64, der in den fünfziger und sechziger Jahren 28 Monate in Untersuchungshaft saß. Die Anschuldigung: Verstoß gegen das KPD-Verbot und Vorbereitung zum Hochverrat.
    16 Jahre liefen Ermittlungen gegen den Verlagsangestellten, bis das Verfahren nach der Reform des politischen Strafrechts 1968 endlich eingestellt wurde. Die Monate der U-Haft fehlen Meyer nun bei der Rente, als Ausfallzeit werden sie nicht angerechnet.
    Der frühere nordrhein-westfälische Justizminister Diether Posser, 70, gibt den Opfern recht: ‚Die Leute von links sind damals miserabel behandelt worden, das war wirklich eine Schande.' Der Jurist, der zwischen 1951 und 1968 als ‚Anwalt im Kalten Krieg' politisch Verfolgte vor Gericht vertrat, weiß aus eigener Erfahrung, daß es ‚nie um Gewalttaten, sondern immer um Gesinnung' ging. Natürlich sei in der DDR alles viel schlimmer gewesen, aber: ‚Das war ja auch kein Rechtsstaat.'
    Der Rechtsstaat Bundesrepublik baute damals Dämme zum Schutz der Demokratie. In panischer Angst vor kommunistischen Umsturzbestrebungen nagelte der Bundestag 1951 hastig das Erste Strafrechtsänderungsgesetz zusammen und trieb es im Blitzverfahren durch die Beratungen. Das Gesetz umfaßte 37 politische Strafvorschriften, unklar definiert und beliebig auslegbar. ‚Eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen', räumte der CDU-Abgeordnete Horst Haasler 1957 ungeniert ein.
    Mehr als 150 000 Ermittlungen wegen Staatsgefährdung liefen damals, Tausende von Urteilen wurden gefällt. ‚Zahlen, die einem ausgewachsenen Polizeistaat alle Ehre machten', konstatierte 1965 der Staatsrechtsprofessor und spätere FDP-Innenminister Werner Maihofer. Das tiefe Eingreifen von politischer Polizei und Justiz in das persönliche und berufliche Schicksal von Hunderttausenden stehe ganz offenkundig in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Gefährdungen des Staates. (…)
    Nachdem KPD-Verbot von 1956 wurden Tausende Genossen wegen ihrer vorher eingegangenen Parteimitgliedschaft verfolgt. Und als am 7. Juli 1961 die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder' verboten und aufgelöst wurde, da hatte Elfriede Kautz längst ihre 503 Seiten umfassende Anklageschrift erhalten. (…)
    Besonderes Mißtrauen erregten Kommunisten, die schon unter Hitler verfolgt worden waren. Die Frankfurter Rundschau zitierte 1958 einen Lüneburger Staatsanwalt im Verfahren gegen einen Beschuldigten, der unter den Nazis wegen KPD-Mitgliedschaft sieben Jahre im Zuchthaus gesessen hatte: ‚Straferschwerend kommt hinzu, daß der Angeklagte bereits wegen solcher Tätigkeit hart bestraft worden ist. Das hat nichts genützt.' (…)". 2)
    Auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Beitrag von Jens Niederhut vom 16.11.2011 über die Ferienaufenthalte in der DDR zu lesen. Überschrift: "Frohe Ferien in der DDR. Kommunismus und Antikommunismus in den 1950er-Jahren." 3)
    "Zehntausende westdeutscher Kinder lud die DDR zwischen 1954 und 1961 in Ferienlager ein. Die Bundesrepublik reagierte mit zusätzlichen Mitteln für Ferienhilfswerke, Kampagnen, polizeilichen und juristischen Maßnahmen. Die Geschichte der Ferienaktion wirft Schlaglichter auf die SED-Westpolitik, den westdeutschem Antikommunismus und die deutsch-deutsche Systemkonkurrenz.
    Kostenlose Ferien jenseits des Eisernen Vorhangs? In den 1950er-Jahren war dieses Angebot für viele westdeutsche Familien attraktiv. Die ‚Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) - Frohe Ferien für alle Kinder', 1955 in Düsseldorf gegründet und mit Landesausschüssen in fast allen Bundesländern vertreten, bot Kindern und Jugendlichen Plätze in Ferienlagern in der DDR - gegen ein geringes Entgelt, in vielen Fällen auch kostenlos. Also rollten zwischen 1954 und 1960 Jahr für Jahr Sonderzüge von West- nach Ostdeutschland und brachten Tausende Kinder in Ferienlager an der Ostsee, im Harz oder im Thüringer Wald. Über 20.000 Kinder waren es allein im Premierenjahr 1954, mehr als 46.000 im darauf folgenden Jahr.[1]
    Für viele Kinder bedeuteten die Ferienfahrten einige Wochen voller Lagerfeuerromantik und Naturerleben. Im Wettstreit der Systeme in der Hochphase des Kalten Krieges war die Ferienaktion jedoch eine hochpolitische Angelegenheit, die die Regierungen in Ost-Berlin und Bonn, die Medien, die Sicherheitsbehörden und schließlich auch die Justiz beschäftigten. Anhand der Ferienaktion lässt sich die Konkurrenz der beiden deutschen Staaten aufzeigen. Insbesondere auf dem sozialen Felde musste die DDR ihrem eigenen Selbstverständnis gemäß zeigen, dass sie das bessere Deutschland sei. Die Bundesrepublik wiederum musste auf diese Herausforderung reagieren.[2]
    Die Ferienaktion ist auch ein Beispiel dafür, wie die DDR direkten Einfluss auf die bundesdeutsche Gesellschaft gewinnen wollte. Die ‚Westpolitik' der SED war vor dem Mauerbau vor allem darauf gerichtet, Sympathien zu gewinnen und - besonders nach dem Verbot der KPD 1956 - eine organisatorische Basis aufzubauen. Die ZAG zählte zu diesem Netzwerk kommunistischer Organisationen in der Bundesrepublik, die bislang nur wenig erforscht sind.[3]
    Schließlich zeigen aber auch die westdeutschen Reaktionen das Ausmaß und die Bedeutung des Antikommunismus für die junge Bundesrepublik auf. Die Kampagnen gegen die kommunistische Unterwanderung stimmten dabei nicht unbedingt mit der tatsächlichen Gefahr für die Sicherheit in der Bundesrepublik überein. Dies lässt sich insbesondere an der juristischen Verfolgung der ZAG-Mitarbeiterinnen zeigen.[4]
    Die Geschichte des deutsch-deutschen Systemwettstreits ist insbesondere in ihrer konstitutiven Bedeutung für die politische und Gesellschaftsgeschichte der Bundesrepublik noch nicht abschließend geschrieben. Die Geschichte der Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder' kann als exemplarische Fallstudie zu dieser Geschichte beitragen.
    Am 6. Mai 1954 veröffentlichten die Tageszeitungen in der DDR einen Aufruf an alle westdeutschen Eltern, Lehrer und Kinder, mit dem die Kinder der Bundesrepublik zu Ferienaufenthalten in der DDR eingeladen wurden. Die Betriebs- und Pionierlager boten Plätze für die Westdeutschen an, die Unkosten für die Eltern waren gering und wurden bei Bedürftigkeit sogar erlassen.[5] In Bonn fiel die Reaktion heftig aus: Eine ‚starke Wirkung im Sinne der Aufweichung der Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Kommunismus' befürchtete der Staatssekretär im Gesamtdeutschen Ministerium, Franz Thedieck: Die ‚Aktion sei wahrscheinlich die wirkungsvollste Aktion der kommunistischen Stellen in der Bundesrepublik'.[6]
    Ganz unbegründet waren die Befürchtungen nicht: Die Ferienaktion war zunächst ein Erfolg. Allein 1955 reisten über 46.000 westdeutsche Kinder in ostdeutsche Ferienlager und auch in den folgenden fünf Jahren lagen die Teilnehmerzahlen im fünfstelligen Bereich. Für die DDR war dies ein gelungener Propagandacoup im Wettstreit der Systeme, konnte man doch die eigenen sozialen Errungenschaften mit Mängeln der westdeutschen Gesellschaft kontrastieren.
    Die Regierungen in Bund und Ländern mussten dabei zunächst auf repressive Gegenmaßnahmen verzichten. Die Verschickung von Kindern in ostdeutsche Ferienlager war nicht illegal. (…)
    Die staatseigene Bundesbahn stellte Sonderzüge für die Ferienreisen zur Verfügung. Dies war zwar nicht unumstritten, aber die Bundesregierung fürchtete, dass die DDR andernfalls Reiserestriktionen in der anderen Richtung erlassen würde.[9]
    Stattdessen setzte Bonn auf publizistische Maßnahmen und auf die Ausgrenzung und Krimininalisierung der Ferienaktion und ihrer Mitarbeiter. (…)
    Im vom Gesamtdeutschen Ministerium finanzierten ‚SBZ-Archiv' schrieb Heinz Kersten, die DDR-Ferienlager dienten der Erziehung der Kinder zu ‚Kollektivwesen, die sich vorbehaltlos für das kommunistische Regime einsetzen lassen'. Eine gleichfalls vom Ministerium herausgegebene Broschüre nannte die Aktion ‚Gift für Kinderseelen'.[11]
    Die Presse machte sich diese Position unisono - sieht man von den kommunistischen Zeitungen ab - zu eigen. (…)
    Die angebliche Unterwanderung der Bundesrepublik durch den Kommunismus war seit den späten 1940er-Jahren der Fokus des westdeutschen Antikommunismus. Die antikommunistische Propaganda operierte dabei mit der Vorstellung eines Netzwerkes kommunistischer Organisationen, deren tatsächliche Aktivitäten grob überzeichnet wurden. Die Bilder, die dabei produziert wurden, stellten den Kommunismus als ein ‚Gift' bzw. eine ‚Infektion' in der eigentlich gesunden Gesellschaft dar.[14]
    Die Kinderferienaktion passte in diese antikommunistische Strategie der Bundesrepublik. (…)
    Die im Westen befürchtete kommunistische Beeinflussung der Kinder stand zunächst tatsächlich auf der Agenda von SED/KPD. In den Ferienlagern erlebten die westdeutschen Kinder morgendliche Appelle und politische Schulungen genauso wie Geländespiele und Lagerfeuer. Sie sollten ‚mit den Errungenschaften unserer Deutschen Demokratischen Republik vertraut gemacht' werden. (…) Am Lagerleben nahmen die Gäste gemeinsam mit ihren ostdeutschen Altersgenossen teil, und Politik spielte dabei eine gewichtige Rolle. Es kam zu Treffen mit SED- oder KPD-Politikern und mit sowjetischen Soldaten oder Komsomolzen. Die Kinder sahen den ‚Thälmann-Film' und nahmen an Feiern zu Ehren des von den Nationalsozialisten ermordeten Arbeiterführers teil.[20]
    Viele Kinder kehrten mit dem Sportabzeichen der FDJ oder auch dem Pionierhalstuch in die Bundesrepublik zurück.[21] Sport- und Freizeitaktivitäten hinterließen bei den Kindern aber nachdrücklicheren Eindruck. Dies belegen die Briefe und Erlebnisberichte der Kinder, in denen von Politik nicht viel die Rede ist, und die Erinnerung von Zeitzeugen: Der Sportmoderator Waldemar Hartmann aus Nürnberg, von 1958 bis 1960 im Alter von zehn bis zwölf Jahren dreimal im Ferienlager in der DDR, sagte 2009 in einer Fernsehsendung im Mitteldeutschen Rundfunk, dass ihn das Sportangebot fasziniert habe, die Ideologie hingegen sei ihm egal und die politischen Rituale für die Kinder viel zu abstrakt gewesen.[22]
    Überhaupt war es realitätsfern, in wenigen Ferientagen eine dauerhafte politische Beeinflussung von Kindern zu erreichen. Sowohl in der SED als auch bei der ZAG wurde dies von vornherein nur einer von einer Minderheit als Ziel ausgegeben. Wie wenig dies erreicht werden konnte, zeigen schon früh Berichte der ostdeutschen Lagerleitungen, die über Undiszipliniertheiten und das geringe ‚Einfühlungsvermögen' der westdeutschen Kinder ‚in die Pioniergesetze' klagten: Durch ‚Lächerlichmachen der Morgenappelle' sei auch die ‚Moral der Jungen Pioniere' in Mitleidenschaft gezogen worden. Insgesamt - so hielt die ZAG im Oktober 1956 fest - müsse ‚die Einflussnahme einer kollektiven Erziehung auf die westdeutschen Kinder (...) als gescheitert angesehen werden.'[23]
    In der Bundesrepublik fürchtete man nicht nur die kommunistische Beeinflussung der Kinder, sondern allgemein die Unterwanderung der Gesellschaft durch kommunistische Tarnorganisationen. Als solche galt auch die ZAG. Dabei entsprach diese nicht der typischen Vorstellung von einer parteihörigen Kaderorganisation. In der Öffentlichkeit präsentierte sie sich al überparteilich und karitativ, nur ein geringer Teil der zumeist weiblichen Mitarbeiter gehörte auch der KPD oder anderen kommunistischen Vereinigungen an. (…) Auch die Ferienkinder kamen nur zum Teil aus dem engeren Umfeld der KPD. Verfassungsschutz und Polizei gingen davon aus, dass nur ein Drittel der Kinder aus explizit kommunistischen Familien stammte. (…)
    Auch wenn die ZAG keine typische kommunistische Kaderorganisation war, kann doch kein Zweifel darüber bestehen, dass Ost-Berlin die Zügel stets fest in der Hand behielt. Zwar waren viele Mitarbeiterinnen der ZAG keine Mitglieder der KPD - gerade auch viele Landesvorsitzende -, aber in jedem Landesausschuss saß wenigstens ein hauptamtlicher, das heißt von der KPD/SED bezahlter, Kader, der die ehrenamtlichen Helferinnen kontrollierte und sich mit dem Amt für Jugendfragen der DDR abstimmte. Insbesondere in der Frühphase der Ferienaktion schickte Ost-Berlin auch SED-Kader nach Düsseldorf, um die ZAG direkt anzuweisen; regelmäßige Treffen fanden in der DDR statt.[27]
    Die wirksamsten westdeutschen Reaktionen auf die Ferienverschickung waren nicht die Kampagnen des Gesamtdeutschen Ministeriums, sondern die Investitionen in ein eigenes Ferienprogramm. (…) Staatliche Mittel für die Ferienprogramme von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen wurden massiv erhöht. Im Jahr 1954, als die Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder' begann, hatte das Land dafür lediglich 50.000 DM in den Haushalt eingestellt. Für 1955 erhöhte die Landesregierung diesen Posten auf 2,3 Millionen DM, 1956 waren es knapp 3 Millionen DM, bis 1958 stiegen die Zuschüsse auf über 7,6 Millionen DM. Die Zahl der Kinder, die an staatlich finanzierten Ferienmaßnahmen der Wohlfahrtsverbände teilnahmen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 40.000 auf 230.000.[29] (…)
    Die massive Aufstockung der Mittel für Ferienaufenthalte belegt, dass die Bundesrepublik auf sozialstaatlicher Ebene ihre Überlegenheit zeigen musste, um ihrerseits nicht an Legitimation einzubüßen. Der wachsende Wohlstand in der Bundesrepublik machte diese speziellen Maßnahmen zwar bereits zehn Jahre später überflüssig, das zu Grunde liegende Muster - die Konkurrenz auf sozialem Gebiet - blieb aber darüber hinaus konstitutiv für beide deutschen Staaten.
    Auch andere Faktoren trugen zum Niedergang der Aktion ‚Frohe Ferien für alle Kinder' am Ende der 1950er-Jahre bei: Ost-Berlin verlor wegen des ausbleibenden Erfolges und wegen der Neuausrichtung der Deutschlandpolitik das Interesse. Innere Konflikte schwächten die ZAG. Auch die Exklusions- und Diskreditierungspolitik der Bundesregierung schadete der ZAG. Die Teilnehmerzahl sank auf rund 10.000 Kinder im Jahr 1960.
    Durch ihre Vertrauensleute, die seit 1956 in mehreren Landesverbänden der ZAG angeworben worden waren, waren die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern über diesen Niedergang im Bilde.[32] Entsprechend schätzte man dort die Ferienaktion kaum noch als Bedrohung ein. So stellte der Verfassungsschutz NRW in einem Bericht an Innenminister Hermann-Josef Dufhues im Mai 1959 fest, dass der ‚starke Rückgang' bei den Teilnehmerzahlen erkennen lasse, dass ‚das Interesse an dieser Aktion in der Bundesrepublik erheblich abgenommen hat.' Die Zahl der in die DDR verschickten Kinder mache ohnehin ‚nur einen verschwindend kleinen Bruchteil' der vom Ferienhilfswerk NRW betreuten Kinder aus. Auch sei zuletzt bei den teilnehmenden Kindern ‚der Personenkreis (...) im wesentlichen der gleiche geblieben'.[33]
    Obwohl die Ferienaktion an Bedeutung verlor und den Behörden dies auch bewusst war, gingen Verwaltung, Justiz und Polizei verstärkt gegen die ZAG vor. Polizeibeamte durchsuchten im April 1959 die Geschäftsräume der ZAG in Düsseldorf und beschlagnahmten Unterlagen.[34] In Niedersachsen stellte die Polizei die Personalien von 20 Mitarbeitern der Ferienaktion fest, die sich zu einer Besprechung in einem Lokal versammelt hatten, und beschlagnahmte alle Materialien.[35] Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen weigerten sich, die Kinder vor Reiseantritt zu untersuchen.[36] In Düsseldorf, Mönchengladbach und Remscheid holte die Polizei Schulkinder aus dem Unterricht, um sie über ihre Aufenthalte in DDR-Ferienlagern zu befragen.[37] (…)
    Die verstärkten Kampagnen und Maßnahmen gegen die Ferienaktion hatten nicht zuletzt innenpolitische Gründe. Der deutsch-deutsche Kalte Krieg hatte sich in den späten 1950er-Jahren aufgeheizt. Aber auch für konkrete Gesetzesvorhaben spielte die Ferienaktion als Begründung eine Rolle: Im Januar 1961 brachte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf von Innenminister Schröder in den Bundestag ein, der die Ein- und Ausreise in die bzw. von der Bundesrepublik neu regeln sollte. Das ‚Gesetz über Ein- und Ausreise' sollte die ungehinderte Einreise von Bundesbürgern in die DDR und von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik stärkerer Kontrolle unterwerfen. Die Gesetzesbegründung führte vor allem die ‚Infiltration' durch ‚kommunistische Wühler und Agenten' an, aber auch den Ferienfahrten sollte auf diesem Wege ein Ende bereitet werden. Ein Ausbau der Grenzsicherung auf westdeutscher Seite wäre die Folge gewesen. Das Gesetz scheiterte schließlich am Widerstand der SPD und der West-Berliner CDU, die Erschwernisse im Transitverkehr befürchtete.[41]
    Das Verbot der Ferienaktion beendete deren Aktivitäten schließlich im Sommer 1961 - kurz vor dem Bau der Berliner Mauer, der ohnehin ihr Ende bedeutet hätte. Zwar hatten die Innenministerien der Länder noch kurze Zeit vorher festgestellt, dass es eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot nicht gebe, aber die Anklageschrift der Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen vier Mitarbeiter der ZAG schien neue Tatsachen zu schaffen.[42] In dieser - so hielt es das Innenministerium NRW - sei ‚die Verfassungswidrigkeit' der Ferienaktion ‚eindeutig nachgewiesen'.[43]
    Das Verbot der Zentralen Arbeitsgemeinschaft und ihrer Landesausschüsse nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgte am 7. Juli 1961 durch die Innenminister der Länder. Die Innenminister verwiesen auf die Gründung der ZAG auf Veranlassung der KPD und die auch über das Verbot der KPD hinaus bestehende Steuerung der ZAG durch KP-Funktionäre bzw. durch staatliche Stellen der DDR. Diese Steuerung klassifiziere die ZAG als kommunistische Hilfsorganisation. Darüber hinaus habe sich die ZAG systematisch mit den politischen Zielen von KPD und SED identifiziert. Da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit der KPD festgestellt habe, folge aus dieser Identifizierung die Verfassungsfeindlichkeit der ZAG.[44]
    Für einige Protagonistinnen der Ferienaktion endete ihr Engagement im Gefängnis. In einem Prozess verurteilte das Landgericht Lüneburg die Angeklagten zu Freiheitsstrafen wegen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation, nachrichtendienstlicher Tätigkeit - als solche galt bereits die Übermittlung der Personalien der Kinder an die DDR - und Verstoßes gegen das KPD-Verbotsurteil.[45] Angesichts der Tatsache, dass die Ferienaktion jahrelang ungehindert und in Zusammenarbeit mit der Bundesbahn tätig sein konnte, erscheint das Urteil sehr hart. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in der Revision die Freiheitsstrafen gegen eine der Angeklagten auf, bei zwei Frauen - Elfriede Kautz und Gertrud Schröter - bestätigte er jedoch das auf ein Jahr Gefängnis lautende Urteil. Bei ihnen stellte der BGH, im Gegensatz zu den Mitangeklagten, den Vorsatz zu verfassungsgefährdenden Tätigkeit fest. In seiner Rechtsgeschichte schreibenden Begründung führte der BGH die frühere Mitgliedschaft der beiden Frauen in der KPD an. Die Nicht-Parteimitglieder kamen frei. Die fatal an Gesinnungsjustiz erinnernde Bestrafung der politischen Haltung anstelle der objektiven Tatbestände war auch zuvor schon angewandt worden. Sie war nun aber oberste Rechtssprechung in der Bundesrepublik geworden.[46] Kautz und Schröter wurden nach knapp zehn Monaten - nachdem das Landgericht eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe abgelehnt hatte - dank des Einsatzes ihres Strafverteidigers Diether Posser und des Generalbundesanwalts Max Güde vom niedersächsischen Ministerpräsidenten begnadigt.[47]

    Ab 1964 kümmerte sich Gerda Ahrens im Rahmen der Sozialarbeit der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des NS-Regimes) um ehemalige Leidensgenossinnen und -genossen, half ihnen in Entschädigungsfragen, hielt Vorträge und veranstaltete Führungen durch das ehemalige KZ Fuhlsbüttel.

    Quellen:
    1) Archiv/Sammlung: Gedenkstätte E. Thälmann Hamburg.
    1) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681542.html
    2) http://www.bpb.de/themen/4TXCD1,0,0,Frohe_Ferien_in_der_DDR.html
    Hier die folgenden Fußnoten:
    1. Nicht alle Kinder wurden über die Ferienaktion eingeladen, auch direkte Einladungen der Betriebe sind in den Zahlen enthalten. Aus internen Unterlagen des Amts für Jugendfragen bzw. des Ministeriums für Volksbildung der DDR lässt sich die Zahl westdeutscher Teilnehmer an den Ferienlagern nur für die Jahre 1954 (28.231), 1955 (46.199), 1959 (17.815) und 1960 (7.552; nur ZAG ohne Direkteinladungen) rekonstruieren. Das Propagandamaterial der ZAG spricht für 1955 von 55.000 und für die Folgejahre von 20-30.000 Kindern. Der Verfassungsschutz NRW schätzte etwas geringere Teilnehmerzahlen: 1954: 15.000, 1955: 23.800, 1956: 23.250, 1957: 14.750, 1958: 11.700, 1959: 12.180, 1960: 10.245). Diese Zahlen berücksichtigen nur die Sonderzüge der Bundesbahn, sind also zu niedrig. Zahlen in: BArch DC 4 Nr. 164, 1549; ebd. DR 2 Nr. 3090; Landesarchiv NRW Abt. Rheinland (LAV NRW R) NW 614 Nr. 597. Zur Gründung der ZAG: Amt für Jugendfragen (AfJ), Situationsbericht über [...] Vorbereitungsarbeiten für eine Feriengestaltung der Kinder in Westdeutschland im Jahre 1955, 21.4.1955, BArch DC 4/164, Bl. 487-498.
    2. Klassisch zu den deutsch-deutschen Beziehungen: Christoph Kleßmann, Verflechtung und Abgrenzung. Aspekte der geteilten und zusammengehörigen deutschen Nachkriegsgeschichte, in: APuZ, 29-30/1993, S. 30-41; zuletzt Hermann Wentker, Zwischen Abgrenzung und Verflechtung. Deutsch-deutsche Geschichte nach 1945, in: APuZ, 1-2/2005, S. 10-17; Udo Wengst/ders. (Hg.), Das doppelte Deutschland. 40 Jahre Systemkonkurrenz, Berlin 2008.
    3. Zur Geschichte der KPD vgl. Till Kössler, Abschied von der Revolution. Kommunisten und Gesellschaft in Westdeutschland 1945-1968, Düsseldorf 2005; außerdem: Eric D. Weitz, The Ever-Present Other. Communism in the Making of West-Germany, in: Hanna Schissler (ed.), The Miracle Years. A Cultural History of West-Germany, 1949-1968, Princeton/Oxford 2001, S. 219-232; Patrick Major, The Death of the KPD. Communism and Anti-Communism in West-Germany, 1945-1956, Oxford 1998.
    4. Vgl. vor allem Josef Foschepoth, Rolle und Bedeutung der KPD im deutsch-deutschen Systemkonflikt, in: ZfG 56 (2008), S. 889-909; ders., Postzensur und Telefonüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland (1949-1968), in: ZfG 57 (2009), S. 413-426; ders., Staatsschutz und Grundrechte in der Adenauer-Zeit. Paradigmenwechsel in der Zeitgeschichte, in: Jens Niederhut/Uwe Zuber (Hg.), Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven, Essen 2010, S. 27-58.
    5. Siehe die Zusammenstellung von Berichten v. Mai 1955, LAV NRW R NW 614 Nr. 598, vgl. Innenministerium Nordrhein-Westfalen (IM NRW), Einladung westdeutscher Kinder zum kostenlosen Aufenthalt in der SBZ, 29.9.1955, ebd. NW 308 Nr. 235, Bl. 74-77.
    6. Zusammenfassende Niederschrift über die Sitzung der gesamtdeutschen Referenten der Regierungen der Länder am 7.12.1954, BArch B 106 Nr. 1670.
    9. 31. Sitzung des Bundeskabinetts, 5.7.1955, http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0001/x/x1954e/kap1_2/kap2_32/para3_2.html [11.9.2011].
    11. Heinz Kersten, Die sowjetzonale Ferienaktion 1955. Kommunistische Erziehung am Lagerfeuer, in: SBZ-Archiv 6 (1955) 17, S. 258-260, hier 258; Otto Stolz, Gift für Kinderseelen. Die sowjetzonale Ferienaktion in der Bundesrepublik und ihre Ziele, Bonn 1958.
    14. So z.B. der Anklagevertreter der Bundesregierung im KPD-Prozess, Staatssekretär Ritter von Lex: Die KPD sei "ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet." Zit.: Josef Foschepoth, Antikommunismus in der politischen Kultur der USA und der Bundesrepublik. 10 Thesen, http://www.uni-hildesheim.de/media/fb1/geschichte/eg/ws2009/07-Antikom_10_Thesen.pdf [11.9.2011], S. 2.
    20. AfJ, Abschlußbericht über die [...] Aktion Frohe Ferientage für alle Kinder 1954, o. D., BArch DC 4/154, Bl. 33-46; Beratung über die Teilnahme westdeutscher Kinder an der Sommerferiengestaltung 1956, 13.3.1956, ebd., Bl. 57-59; Bericht über den 1. Durchgang der Aktion "Frohe Ferientage für alle Kinder" 1954, o. D., BArch DC 4/152. - Der zweiteilige DEFA-Film über Ernst Thälmann von 1954/55 war einer der wichtigsten Propagandafilme der DDR.
    21. LfV Hamburg, Hamburger Ferienkinder in der SBZ, 10.9.1956, LAV NRW R NW 614 Nr. 596; IM NRW, Frohe Ferien für alle Kinder, o. D. (1955/56), LAV NRW R NW 308 Nr. 235, Bl. 63f.
    22. Waldemar Hartmann in der Sendung "Fakt ist...!" am 20.7.2009 im MDR. - Für den Hinweis auf die Sendung danke ich Nancy Aris (Dresden).
    23. IM NRW (LfV), Erfahrungsaustausch über die Kinderferienverschickung in die SBZ 1956, 24.10.1956, LAV NRW R NW 614 Nr. 597.
    27. AfJ, Situationsbericht über den Stand der Vorbereitungsarbeiten für eine Feriengestaltung der Kinder in Westdeutschland im Jahre 1955, 21.4.1955, BArch DC 4/164, Bl. 487-498; Beratung über die Teilnahme westdeutscher Kinder an der Sommerferiengestaltung 1956 beim Zentralkomitee der SED am 9. März 1956, ebd., Bl. 57-59; Sekretariat der KPD, Übersicht über die wichtigsten Kader der Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien beim Zeitpunkt ihres Verbots, o. D. (1961), BArch BY 1/3937; IM NRW (LfV), Bericht, 16.7.1955, LAV NRW R NW 614 Nr. 596.
    29. Arbeits- und Sozialminister NRW an Ministerpräsidenten, 6.3.1959, LAV NRW R NW 179/320 Bl. 46-49.
    32. Zu den V-Leuten in der Ferienaktion siehe v.a. die Berichte in LAV NRW R NW 614 Nr. 599; vgl. auch Wolfgang Buschforth, Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer
    Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947-1961), Paderborn 2004, S. 201f.
    33. IM NRW (LfV), Kinderferienverschickung in die DDR, 14.5.1959, LAV NRW R NW 614 Nr. 597.
    34. ZAG, Kommuniqué, o. D.(Juni 1959), abschr.: LAV NRW R NW 614 Nr. 599.
    35. KPD, Jugendkommission, Information über die Ferienaktion 1960, 10.9.1960, BArch BY 1/4363.
    36. PP Recklinghausen, Bericht, 20.7.1960, LAV NRW R NW 614/521, vgl. IM NRW, Abt. VI, Untersuchung von Ferienkindern durch das Gesundheitsamt Gladbeck, 27.3.1957, ebd., sowie IM NRW (LfV), Arbeitstagung am 22.9.1956 in Berlin-Großköris, 23.4.1957, ebd.
    37. Sekretariat der KPD, Bericht, o. D. (1957), BArch BY1/3938. Die Vernehmungen von Kindern erfolgten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und beschäftigten die Landesregierung NRW im Mai 1957. Der Justizminister wies die Staatsanwaltschaft an, die Vernehmungen einzustellen. Vgl. die 511. und 512. Kabinettsitzung, in: Volker Ackermann (Bearb.), Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung Nordrhein-Westfalen 1954 bis 1958, Siegburg 1997, S. 954, 957.
    41. 102. Sitzung des Bundeskabinetts, http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/k/k1960k/kap1_2/kap2_43/para3_8.html [4.1.2011]; Gegen den roten Funktionär. Materialien zum Gesetz über Einreise und Ausreise, Hg. Bundesregierung, Bonn 1960; Torsten Oppelland, Gerhard Schröder (1910-1989). Politik zwischen Staat, Partei und Konfession, Düsseldorf 2002, S. 312-315.
    42. IM NRW, Kinderferienverschickung in die DDR, 18.6.1959, LAV NRW R NW 614 Nr. 597.
    43. IM NRW, Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen, Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder, 4.7.1961, LAV NRW R NW 308 Nr. 236, Bl. 80f; Niederschrift über die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister der Bundesländer am 14./15. Juni 1961 in Bremerhaven, ebd. NW 266 Nr. 164, Bl. 30. Vgl. auch BMI, Vermerk v. 13.6.1961, BArch B 106/16071.
    44. Muster der Auflösungsverfügung gegen die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder, 4.7.1961, LAV NRW R NW 308 Nr. 236, Bl. 86-93, dort i. Folg. auch die Verbotsunterlagen aus den einzelnen Bundesländern; vgl. auch Regierungspräsident Düsseldorf, Verbot von Vereinigungen, hier Zentrale Arbeitsgemeinschaft Frohe Ferien für alle Kinder, 6.7.1961, ebd. BR 2154 Nr. 8. Rechtskräftig wurde die Auflösung durch das Urteil des OVG NRW V A 1508/64, ebd. NW 308 Nr. 238, Bl. 109-119.
    45. §§ 42, 47 BVGG, 90a, 92, 100d (2) StGB. Zum Prozess siehe die Prozessberichte der KPD in: BArch DC 4/1549 u. SgY 27/234; sowie v.a. Diether Posser, Anwalt im Kalten Krieg. Ein Stück deutscher Geschichte in politischen Prozessen 1951-1968, München 1991, S. 259-265.
    46. Das Urteil des BGH 3 StR 58/62, BGHSt 18, 246; vgl. auch Alexander von Brünneck, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt a. M. 1978, bes. S. 109-116, 143-150.
    47. Diether Posser, Anwalt im Kalten Krieg. Ein Stück deutscher Geschichte in politischen Prozessen 1951-1968, München 1991, S. 263.