Margarete Braun

    Theologin

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    15.12.1893
    Hamburg

    22.4.1966
    Hamburg
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    In der St. Nikolai Kirche am Hopfenmarkt geschah am 19. Februar 1928 etwas für damalige Verhältnisse Außergewöhnliches: Die Theologin Margarete Braun wurde in die Funktion einer Pfarramtshelferin eingesegnet. Damit war sie die zweite Pfarramtshelferin in der Evangelisch-lutherischen Kirche im hamburgischen Staate. Die Tochter eines Oberpostinspektors hatte nach dem Abitur zuerst die Lehrerinnenlaufbahn eingeschlagen. Doch dann studierte sie Theologie. Nachdem sie die erste theologische Prüfung absolviert hatte, arbeitete sie zwischen 1921 und 1925 als Pfarrgehilfin in der Ringgemeinde in Wiesbaden. 1926 kam sie nach Hamburg an die Hauptkirche St. Nikolai, wo sie ihr zweites theologisches Examen bestand. Ihre Stelle als Pfarrgehilfin wurde nun in die einer Pfarramtshelferin umgewandelt. Obwohl sie mit beiden abgelegten theologischen Prüfungen die Voraussetzung erfüllte, um sich Pastorin zu nennen, wurde ihr dies verwehrt. Zu stark war der Widerstand gegen Frauen auf der Kanzel. Der Hauptpastor von St. Michaelis und spätere Bischof Simon Schöffel vertrat vehement die Auffassung, Frauen hätten als Pfarrerinnen in der Kirche nichts zu suchen. An der Spitze der Gemeinde müsse der Mann stehen. Frauen war zwar das Studium der Theologie, das Vikariat und das Ablegen der theologischen Prüfungen erlaubt, doch sie erhielten nur eine Anstellung als Pfarramtshelferin. Laut damaligem Kirchengesetz wurde sie: "(...) Anstalten oder Pfarrämtern ‚mit Berücksichtigung der besonderen Aufgaben an Frauen und Mädchen angegliedert' (§7). (...) Ihr Aufgabenbereich lag (...) in der Wortverkündigung in Andachts- und Bibelstunden vor Frauen und Jugendlichen, im Abhalten von Kindergottesdiensten oder Religionsunterricht, in der Vorbereitung und Mitarbeit (!) am Konfirmationsunterricht sowie in der seelsorgerlichen und sozialen Gemeindearbeit an Frauen und Mädchen (§ 8). (...) Im Falle der Eheschließung schied sie ohne Anspruch auf Ruhegehalt aus dem Dienst der Kirche aus (§18). Die Tätigkeit der Pfarramtshelferin wurde nicht als geistliches Amt verstanden, sie wurde zum Dienst eingesegnet (§12), nicht ordiniert!" schreibt der Historiker Rainer Hering. Margarete Braun wurde das Seitenschiff der St. Nikolai Kirche zugewiesen, wo sie Jugendliche und Frauen kirchlich betreute, mit ihnen Bibelstunden abhielt und vor ihnen predigte. Außerdem wanderte sie mit ihnen und organisierte die Jugendfreizeit. 1934 wurde sie gegen ihren Willen von Landesbischof Simon Schöffel als Pfarramtshelferin für die Betreuung der Frauenabteilung am Krankenhaus Hamburg-Eppendorf und an der Mädchenanstalt in der Feuerbergstraße beordert. Von 1947 bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1959 arbeitete Margarete Braun als Vikarin in Frauen-, Mädchen- und Jugendheimen. Bis 1968 waren Theologinnen in Hamburg von der Mitarbeit in allen führenden und leitenden Gremien der Landeskirche wie Synoden und Kirchenrat ausgeschlossen. Erst 1968 entschied sich die Hamburger Landeskirche, Frauen zum Pfarramt zuzulassen. Es musste allerdings noch weitere zehn Jahre dauern, bis 1978 die rechtliche Gleichstellung der Pastorin für alle Gliedkirchen geltendes Recht wurde. Zitat: Rainer Hering: Frauen auf der Kanzel? Internet: www.fachpublikationen.de/dokumente/01/07/01008.html