Erst mit Anfang Dreißig kommt Marianne Atzeroth-Freier, die damals noch Gebauer heißt, zur Hamburger Polizei. Nach dem Schulabschluss hatte „Janne“, wie sie oft genannt wird, noch ganz andere Berufsvorstellungen. Am 16. Juni 1946 in Hamburg geboren, arbeitete die begeisterte Turnerin zunächst als Sportlehrerin auf Zeitvertragsbasis an einer Grund- und Hauptschule. 1971 wurde sie zusätzlich Übungsleiterin an der Landespolizeischule, mit damals noch getrenntem Unterricht für Frauen und Männer. Weil die Erzählungen ihrer Schülerinnen über deren Arbeitsalltag sie zunehmend interessieren, bewirbt sie sich schließlich selbst bei der Polizei.
1978 beginnt sie die Ausbildung zur Schutzpolizistin – als eine von fünf Frauen des Jahrgangs, gegenüber 375 Männern. Danach absolviert sie eine Zusatzausbildung für den Dienst bei der Kriminalpolizei. 1981 beginnt sie bei der „Sitte“ und ist zuständig für Vergewaltigungen, Exhibitionismus, Kindesmissbrauch und sexuelle Nötigung. Als die Hamburger Morgenpost Marianne Gebauer 1987 in der Reihe „Hamburgs starke Frauen“ porträtiert, antwortet sie auf die Frage, ob sie durch ihre Tätigkeit nicht den Glauben an die Menschen verlieren würde: „Ich habe gelernt, dass viele verschiedene Welten nebeneinander existieren, die sich meist nicht berühren.“ Nur so kann sie sexuell missbrauchte Kinder befragen, ohne dass es sie bis in ihr Privatleben hinein belastet. „Es geht nicht anders. Ich muss das trennen können. Ich muss.“ Seit ihrer Scheidung ist sie alleinerziehend. Marianne Gebauer gilt als zugewandt, als eine Frau, die aufmerksam zuhört. Zugleich kann sie auch hartnäckig sein – eine Eigenschaft, die 1996 zur Verurteilung des Hamburger Kürschners Lutz Reinstrom wegen Mordes führen wird. Doch ihr ganzes Berufsleben hindurch muss die Kommissarin gegen Widerstände ihrer männlichen Kollegen und strukturelle Diskriminierungen im Polizeidienst kämpfen. Geschlechtsspezifische Anfeindungen und Ausgrenzungen sind Teil ihres Arbeitsalltags und werden umso stärker, je selbstständiger sie handelt.
Im September 1991 wird in Hamburg Christa S. entführt, der Täter verlangt Lösegeld von ihrem Lebensgefährten. Marianne Gebauer gehört der Verhandlungsgruppe an, sie ist für die Angehörigenbetreuung zuständig. Nach einer Woche kommt Christa S. wieder frei. Doch die Polizeibeamten glauben ihr nicht: Ein Mann hätte sie in einen unterirdischen Bunker verschleppt und freigelassen, weil die Sterne schlecht standen? Sie verdächtigen sie vielmehr, mit dem Entführer unter einer Decke zu stecken, um sich das Lösegeld zu teilen. Auch Marianne Gebauer ist skeptisch. Aber sie hört Christa S. zu und protokolliert deren Schilderungen. Wenig später wechselt sie zur Mordkommission. Hier ist sie eine der ersten Frauen überhaupt. Inzwischen hat sie wieder geheiratet und heißt jetzt Atzeroth-Freier.
Im Mai 1992 wird sie als Zeugin in einem Prozess vorgeladen. Angeklagt ist Lutz Reinstrom wegen der Entführung von Christa S. Aussagen des Lebensgefährten hatten zu Reinstroms Verhaftung geführt. In der Prozesspause spricht eine ältere Frau Marianne Atzeroth-Freier an. Sie heißt Margarete Röhl. Ihre Tochter Annegret Bauer würde seit vier Jahren vermisst und Christa S.s Fall hätte so viele Ähnlichkeiten mit den Umständen von Annegrets Verschwindens. Die Polizei hätte die Angelegenheit aber schon zu den Akten gelegt. Je mehr Margarete Röhl erzählt, desto hellhöriger wird die Kommissarin. Als sie dann noch erfährt, dass die Ehefrau von Christa S.s Lebensgefährten, Hildegard Kloeßer, bereits seit 1986 vermisst wird und dieser ebenfalls ungelöste Fall den beiden anderen stark ähnelt, entschließt sie sich, erneut zu ermitteln. Ihr Vorgesetzer und ihre Kollegen belächeln sie. Sie sei in der Mordkommission und solle dort ihre Arbeit machen. Private Ermittlungen kann ihr jedoch niemand verbieten. Unbeirrt verbringt sie von da an fast jede freie Minute damit, den Vermisstenfällen Annegret Bauer und Hildegard Kloeßer nachzugehen. Später sagt sie über ihre Motivation: „Ich wollte dafür sorgen, dass die Angehörigen endlich Sicherheit bekommen, und wenn es nur ein Ort zum Trauern ist.“ Das Gericht verurteilt Reinstrom wegen Erpressung und Menschenraubs zu drei Jahren Haft. Ein Gerichtspsychologe hält ihn für „seelisch ausgeglichen“. Doch Marianne Atzeroth-Freier traut dem Frieden nicht.
Sorgfältig trägt sie unzählige Indizien zusammen. Sie verdächtigt Reinstrom inzwischen sogar des Mordes. Auch der zuständige Staatsanwalt ist überzeugt. Aber entscheiden muss sein Vorgesetzer. Dessen Kommentar? „Unsinn“. Schließlich erhält Marianne Atzeroth-Freier doch den Durchsuchungsbeschluss für Reinstroms Haus in Rahlstedt und sein Wochenendhaus bei Lauenburg. Als die Polizeibeamten dort gleich mehrere Hinweise auf seine Verwicklung auch in die Fälle Hildegard Kloeßer und Annegret Bauer finden, richtet Atzeroth-Freiers Chef widerwillig eine Sonderkommission ein. Diese findet schließlich auf Reinstroms Grundstücken zwei Fässer mit Leichenteilen der beiden vermissten Frauen.
Natürlich berichtet auch die Presse. „Eine Frau sammelte die Beweise“, titelt das Hamburger Abendblatt. Marianne Atzeroth-Freiers Kollegen sind darüber nicht erfreut. Ihr Dienststellenleiter wirft ihr vor, sich hervorzutun, sich wichtig machen zu wollen. Bis zum Ende ihrer Zeit bei der Mordkommission spricht er nicht mehr mit ihr. Als er bei der nächsten Weihnachtsfeier stolz einen gelösten Fall seiner Abteilung nach dem anderen hervorhebt, erwähnte er den Fall Reinstrom mit keinem Wort. Marianne Atzeroth-Freier erhält keine Anerkennung für ihre Arbeit, sie wird auch nicht befördert. Auch als einige Kollegen sich bei ihr entschuldigen, weil sie sie nicht ernst genonmmen hätten, setzt ihr die generell fehlende Wertschätzung sehr zu.
Am 22. Mai 1996 verurteilt das Hamburger Landgericht Lutz Reinstrom wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Raubs und erpresserischen Menschenraubs zu lebenslanger Haft mit anschließernder Sicherungsverwahrung. Zu der Zeit hat Marianne Atzeroth-Freier die Mordkommission bereits verlassen. Sie arbeitet nun im Dezernat Interne Ermittlungen. Als sie 2006 pensioniert wird, erhält sie als Abschiedgeschenk von ihren Kollegen den Duden „Deutsche Rechtschreibung“ – eine Herabwürdigung, die sprachlos macht.
Marianne Atzeroth-Freier stirbt am 18. Oktober 2017 nach schwerer Krankheit in Hamburg. Ihr Grab befindet sich auf dem Friedhof Volksdorf. Ihr Stiefsohn Matthias Freier dreht 2024 den Film „Die Unsichtbaren“. Er lässt ihr die Anerkennung zuteil werden, die ihr fast alle ihre männlichen Kollegen im Polizeidienst stets verweigert haben.
Text: Frauke Steinhäuser
Quellen: Heinrich Thies, Hilferuf aus dem Folterkeller. Die Hamburger Säurefassmorde – eine Spurensuche, Springe, 2014; Florentin Schumacher, hilf!, in: stern Crime, 16 (2017), online: https://florentinschumacher.de/texte/saurefassmorder [Zugriff 28.8.29026]; Christiane Flemig, Wie eine Hamburger Kommissarin die „Säurefassmorde“ aufklärte, weil sie den Opfern zuhörte, in: Weißer Ring Magazin, 14.2.2024, online: https://wr-magazin.de/themen/wie-eine-hamburger-kommissarin-die-saeurefassmorde-aufklaerte-weil-sie-den-opfern-zuhoerte/ [Zugriff 28.8.2026].
Belächeln. Entwerten. Töten
Die Mord- und Entführungsopfer Hildegard Kloeßer, Annegret Bauer, Christa S. und die ermittelnde Kommissarin Marianne Atzeroth-Freier
Die Morde an Hildegard Kloeßer (1986) und Annegret Bauer (1988) waren Femizide: Lutz Reinstrom entführte, quälte und tötete beide, weil sie Frauen waren. 1991 entführte er zudem Christa S. und erpresste zunächst ihren Lebensgefährten. Doch auch sie wollte er ermorden und änderte seine Pläne nur, weil seine Frau früher als erwartet von einer Reise zurückkehrte. Er genoss die Angst der Frauen und seine Macht, als er sie in seinem unterirdischen Bunker gefangenhielt. Indem er sie mit Handschellen an ein Bett fesselte, waren sie ihm noch stärker ausgeliefert, auch damit zeigte er deutliche sadistische Züge. Er ließ Hildegard Kloeßer und Annegret Bauer hungern und vergewaltigte Annegret Bauer, die damit auch ein Opfer sexualisierter Gewalt wurde.
Das Töten einer Frau, weil sie eine Frau ist, stellt die Eskalation geschlechtsspezifischer Gewalt dar. Die oft reißerisch-irreführend „Säurefassmorde“ genannten Verbrechen machen aber nicht nur körperliche und sexualisierte, sondern auch strukturelle Gewalt gegen Frauen deutlich. Darunter fallen alle Formen von Gewalt, die nicht unmittelbar von individuellen Akteur:innen verübt werden, sondern in sozialen Strukturen, Institutionen oder Systemen verankert sind, zum Beispiel am Arbeitsplatz und auf staatlicher Ebene. Auch sie ist kein individuelles Problem, das aus persönlichen Umständen entsteht, sondern ebenfalls sowohl Ursache als auch Folge ungleicher Machtverhältnisse.
Als Lutz Reinstrom Christa S. nach einer Woche Gefangenschaft vor einer Hamburger Polizeiwache freiließ, glaubten ihr die dortigen Beamten die Entführung erst nicht. Sie vermuteten in der Frau mit den unordentlichen Haaren und Kleidern eine aus der nahegelegenen psychatrischen Klinik entwichene Patientin. Auch die Kriminalpolizisten, die sie im Anschluss vernahmen, hielten die Entführung zunächst für erfunden. Ob sie vielleicht einsam sei, wurde sie gefragt. 1992 wurde Reinstrom wegen Freiheitsberaubung schließlich doch zu drei Jahren Haft verurteilt. Eine relativ milde Strafe, denn das Gericht verdächtigte Christa S. nach wie vor, mit ihm bei der Entführung und Erpressung zusammengearbeitet zu haben – was aber nie der Fall war.
Eine ähnliche Erfahrung machte Margarete Röhl, Annegret Bauers Mutter. Als sie ihre Tochter bei der Polizei als vermisst meldete, äußerte sie anhand von gleich mehreren Belegen den Verdacht, dass Reinstrom damit zu tun haben könnte. Doch ein Kriminalbeamter, der Reinstrom aus dem Sportverein kannte, hielt es für unvorstellbar, dass er etwas mit Annegret Bauers Verschwinden zu tun haben könnte. Ihm glaubten die Kollegen, den Angehörigen nicht. Die abwertende Behandlung Margarete Röhls durch die Polizeibeamten war jedoch nicht nur für sie persönlich kränkend und generell ein Ausdruck struktureller Diskriminierung. Hätten die Beamten ihr geglaubt, hätte ihre Tochter Annegret Bauer noch gerettet werden können.
In beiden Fällen nahmen Männer als Vertreter der Staatsgewalt Frauen nicht ernst. Das tat erst die Kriminalbeamtin Marianne Atzeroth-Freier. Sie ging den Hinweisen nach, erfuhr damit jedoch ihrerseits strukturelle Diskriminierung. Sie hätte sich da in etwas verrannt, entgegnete ihr Vorgesetzter, als sie wegen der vielen Ungereimtheiten bei den Vermisstenfällen auf Handlungsbedarf pochte. Die zuvor zuständigen Kollegen hatten die Fälle Hildegard Kloeßer, Annegret Bauer und Christa S. jeweils nach kurzer Zeit zu den Akten gelegt. Als Atzeroth-Freier daraufhin in ihrer Freizeit ermittelte, warfen ihr die Kollegen einen Alleingang vor. Auch als sie Reinstrom überführte, erhielt sie keinerlei Anerkennung. Ihr Dienststellenleiter warf ihr vielmehr vor, sie würde sich wichtig machen und sprach nicht mehr mit ihr, bis sie zermürbt die Abteilung verließ. Eine Beförderung wegen des Ermittlungserfolgs blieb ebenfalls aus.
2011 verabschiedete der Europarat das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die „Istanbul-Konvention“. Sie definiert „alle Handlungen […], die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“ als Menschenrechtsverletzung. Zugleich erkennt sie Gewalt gegen Frauen ausdrücklich als „Ausdruck historisch gewachsener Machtungleichheiten und struktureller Diskriminierung“ an. Deutschland ratifizierte die Istanbul-Konvention 2018 und verpflichtete sich damit, „alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu verhindern, alle Betroffenen zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen.“ Gleichwohl wird in Deutschland nach wie vor mindestens jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt (Stand Dezember 2025).
(siehe zur Biografie der Kriminalkommissarin
Annegret Bauer)
Text: Frauke Steinhäuser
Quellen: Julia Habermann/Sonja Wölte, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Bonn, 2025 (Bpb-Themenblätter im Unterricht; 142); Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Berlin, 2025; Dachverband Frauen- und Mädchenberatung (DFMB), Formen von Gewalt, in: https://dfmb.at/themen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/formen-von-gewalt/ [Zugriff 23.8.2026]; Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Formen der Gewalt erkennen, 10.12.2025, in: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 [Zugriff 23.8.2026].