Annegret Bauer

    Industriekauffrau

    Hình ảnh trang trí
    10.10.1956

    Oktober 1988
    Historische Grabsteine, Gedenktage
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    Mach’s gut. Viele Küsse. Deine Annegret“

    Annegret Bauer verschwindet am 6. Oktober 1988, vier Tage vor ihrem 32. Geburtstag. Es ist ein milder Herbsttag und wie gewohnt will sie morgens zur Arbeit fahren. Doch dort kommt sie nie an. Fotos von ihr aus jener Zeit zeigen eine junge Frau mit rotblonden Locken, die sportlich-elegante Kleidung mag, gern Schmuck trägt und sich gekonnt schminkt. Sie hatte Stil, sagt ihr damaliger Verlobter Thomas B. über sie, und sie wusste, was sie wollte. Hätte eine Hamburger Kommissarin nicht gegen den Widerstand von Kollegen hartnäckig die polizeilichen Ermittlungen vorangetrieben, wäre der Femizid, dem Annegret Bauer zum Opfer fiel, nie aufgeklärt und der Täter – ein langjähriger Freund – nie überführt worden.

    Am 10. Oktober 1956 in Hamburg geboren, besucht Annegret Röhl, so ihr Geburtsname, das Gymnasium, macht Abitur und absolviert danach eine Ausbildung zur Industriekauffrau. Zusammen mit ihren Eltern Kurt und Margarete Röhl und ihrem neun Jahre älteren Bruder Bernd wächst sie in Barmbek-Süd auf. In ihrer Freizeit schwimmt Annegret Röhl leidenschaftlich gern und trainiert regelmäßig in einem Sportverein. Dort lernt sie auch ihren künftigen Ehemann kennen, Jochen Bauer. Er ist ebenfalls ein begeisterter Schwimmer – so wie sein bester Freund, der Kürschner Lutz Reinstrom. Nach dem Training sitzten die drei oft noch zusammen, gern mit weiteren Freunden aus dem Verein.

    Als Jochen Bauer und Annegret Röhl 1982 heiraten, wählt Jochen Bauer Reinstrom als seinen Trauzeugen. Auch Annegrets Eltern kennen ihn über Jahre hinweg als Bekannten ihrer Tochter. Seine sadistisch-sexuellen Vorlieben versteckt er nicht und sein Umfeld nimmt seine Sprüche hin. Er sei eben eine „Stimmungskanone“. Annegret scheint er nachzustellen, doch sie zeigt kein Interesse an ihm, das über freundschaftliche Kontakte hinausgeht.

    Die Ehe zwischen Annegret und Jochen Bauer hält nicht lange. Einige Zeit später werden sie und Thomas B. ein Paar. Thomas B. gehörte einst auch zu der Schwimm-Clique. 1986 kaufen beide zusammen ein Haus in Hamburg-Jenfeld. Doch dann kommt der 6. Oktober 1988. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bringt Lutz Reinstrom, der inzwischen verheiratet und Vater einer Tochter ist, Annegret Bauer in seine Gewalt. Er sperrt sie in den schallisolierten Atomschutzbunker unter seinem Reihenhaus in Hamburg-Rahlstedt. Mit Handschellen fesselt er sie an ein Doppelstockbett, macht Polaroidfotos von ihr in dieser demütigenden Situation. Er misshandelt und missbraucht sie, sie muss für ihn Kassetten mit seinen Fantasien besprechen. Auch verschafft er sich Zugriff auf ihr Vermögen, verkauft heimlich ihr Auto, holt sogar ein von ihr und Thomas B. bestelltes Sofa ab. Ihrem Verlobten, ihrer Mutter, anderen Familienangehörigen und ihrem Ex-Mann muss sie schreiben: Sie hätte ihr bisheriges Leben freiwillig hinter sich gelassen und sei eine neue Beziehung eingegangen. Hinzu kommen regelmäßig fingierte Ansichtskarten aus dem Ausland sowie Glückwunschkarten und Geschenke zu Geburtstagen. Bei ihrem Arbeitgeber geht ihre Kündigung ein. Viel später wird ein Schriftsachverständiger feststellen, dass sich auf einer Karte Hilferufe von Annegret Bauer verbergen: Sie schrieb manche Buchstaben absichtlich dicker, sodass sich die Worte „Hilf“ und „Luz“ ergaben. Doch niemand bemerkte es.

    Anfangs ist Annegret Bauer offenbar noch zuversichtlich, dass ihr Martyrium bald ein Ende haben würde. Schließlich war Reinstrom ein guter Freund. Auch wird sie überzeugt gewesen sein, dass ihr Verlobter den Schreiben nicht glaubt und nach ihr sucht. Sie hatten doch eine gemeinsame Zukunft geplant. Aber als die Polizei später die Kassetten findet, wird deutlich, wie ihre anfängliche Zuversicht immer mehr der Angst weicht und schließlich der Gewissheit, nicht mehr lebend aus dem Bunker herauszukommen. Wie verzweifelt muss sie gewesen sein. „Mach’s gut. Viele Küsse. Deine Annegret“, schreibt sie ihrem Verlobten. Ein letztes Lebenszeichen ist eine Urlaubskarte aus Rio de Janeiro vom 31. März 1989. Doch ob sie zu dem Zeitpunkt noch lebt, ist ungewiss.

    Thomas B. und Margarete Röhl waren tatsächlich irritiert über die Briefe und Karten. Annegret würde nie so viele Rechtschreibfehler machen, auch würde sie ganz anders formulieren. Weil Margarete Röhl weiß, dass Lutz Reinstrom und ihre Tochter befreundet waren, fragt sie ihn, ob er etwas über deren Verbleib sagen könne. Er redet viel, weicht aber ihren Fragen aus. Auch eine Vermisstenanzeige hat keinen Erfolg. Nach einiger Zeit stellt die Polizei den Fall ein, trotz aller Widersprüchlichkeiten. Dass Frauen ihren Partner verlassen, kommt doch immer wieder vor.

    Aber Margarete Röhl gibt nicht auf. Im Sommer 1992 erfährt sie, dass Lutz Reinstrom wegen Entführung der Krankenhausangestellten Christa S. angeklagt wird, der Lebensgefährtin seines einstigen Ausbilders, des renommierten Kürschners Kurt Kloeßer. Sie geht zu dem Gerichtsprozess und ist erschüttert. So vieles an dem Fall ähnelt dem Verschwinden ihrer Tochter. Schließlich wendet sie sich an die Kommissarin Marianne Atzeroth-Freier, die als Zeugin geladen ist. Diese wird hellhörig und stimmt Margarete Röhl zu. Die Parallelen sind nicht von der Hand zu weisen. Sie beginnt – zunächst in ihrer Freizeit – zu ermitteln und erwirkt schließlich einen Durchsuchungsbeschluss für Reinstroms Reihenhaus und für sein Wochenendhaus bei Lauenburg an der Elbe.

    Was die Polizist:innen entdecken, erschüttert alle Beteiligten. In zwei mit Salzsäure gefüllten Fässern finden sie Leichenteile zweier Frauen. Eine davon ist Annegret Bauer. Die zweite ist das Opfer eines bis dahin ebenfalls ungeklärten Vermisstenfalls: Hildegard „Hilde“ Kloeßer, geborene Krippgans, die Ehefrau von Reinstroms ehemaligem Ausbilder Kloeßer. Die gelernte Friseurin war bereits 1986 von einem Tag auf den anderen spurlos verschwunden – so wie Christa S. und Annegret Bauer. Auch in dem Fall der damals 61-Jährigen hatte die Polizei die Vermisstenanzeige nicht ernst genommen und das Verfahren letztlich eingestellt. Obwohl die Umstände des Verschwindens bei allen drei Frauen sehr ähnlich waren, stellten die zuständigen Beamten keine Zusammenhänge her. Das tat erst Marianne Atzeroth-Freier.

    Am 22. Mai 1992 verurteilt die 22. Strafkammer des Hamburger Landgerichts Lutz Reinstrom wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Raubs und erpresserischen Menschenraubs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Wegen der besonderen Schwere der Schuld und „fortbestehender Gefährlichkeit für die Allgemeinheit“ ordnet der Richter zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Eine Begnadigung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Für die Angehörigen und Partner der vermissten und getöteten Frauen endete damit eine jahrelange Ungewissheit. Doch die Frage bleibt: Hätte Annegret Bauers Leben gerettet werden können, wenn die Polizeibeamten die Hinweise ihres Verlobten und ihrer Mutter rechtzeitig ernstgenommen hätten?

    Auf dem Grabstein von Annegret Bauer stehen auch der Name ihrer Großmutter Else Röhl und der ihres Vaters Kurt Röhl.

    Text: Frauke Steinhäuser

    Quellen: Staatsarchiv Hamburg, 332-5 Standesämter: 11541 u. 3463/1992

    Sterberegister Hildegard Kloeßer, 11541 u. 3521/1992 Sterberegister Annegret Bauer,

    14846 u. 1205/1987 Sterberegister Kurt Röhl; Hamburger Telefonbücher; Heinrich

    Thies, Hilferuf aus dem Folterkeller. Die Hamburger Säurefassmorde – eine

    Spurensuche, Springe, 2014; Sabine Rückert, Noch ein Keller, in: Die Zeit, 8.5.2008,

    online: https://www.zeit.de/2008/20/Amstetten/komplettansicht [Zugriff 10.8.2026];

    Matti Geschonneck, Angst hat eine kalte Hand, Deutschland, 1996, online: https://

    www.youtube.com/watch?v=JOroY4kPG38 [Zugriff 10.8.2026]; „Die Unsichtbaren“.

    Dokumentarfilm v. Matthias Freier, Deutschland, 2023; mit Dank an Inga und Svenja Röhl (Nichten von Annegret Röhl) für Informationen.

     

    Belächeln. Entwerten. Töten

    Die Mord- und Entführungsopfer Hildegard Kloeßer, Annegret Bauer, Christa S. und die ermittelnde Kommissarin Marianne Atzeroth-Freier   

    Die Morde an Hildegard Kloeßer (1986) und Annegret Bauer (1988) waren Femizide: Lutz Reinstrom entführte, quälte und tötete beide, weil sie Frauen waren. 1991 entführte er zudem Christa S. und erpresste zunächst ihren Lebensgefährten. Doch auch sie wollte er ermorden und änderte seine Pläne nur, weil seine Frau früher als erwartet von einer Reise zurückkehrte. Er genoss die Angst der Frauen und seine Macht, als er sie in seinem unterirdischen Bunker gefangenhielt. Indem er sie mit Handschellen an ein Bett fesselte, waren sie ihm noch stärker ausgeliefert, auch damit zeigte er deutliche sadistische Züge. Er ließ Hildegard Kloeßer und Annegret Bauer hungern und vergewaltigte Annegret Bauer, die damit auch ein Opfer sexualisierter Gewalt wurde.

    Das Töten einer Frau, weil sie eine Frau ist, stellt die Eskalation geschlechtsspezifischer Gewalt dar. Die oft reißerisch-irreführend „Säurefassmorde“ genannten Verbrechen machen aber nicht nur körperliche und sexualisierte, sondern auch strukturelle Gewalt gegen Frauen deutlich. Darunter fallen alle Formen von Gewalt, die nicht unmittelbar von individuellen Akteur:innen verübt werden, sondern in sozialen Strukturen, Institutionen oder Systemen verankert sind, zum Beispiel am Arbeitsplatz und auf staatlicher Ebene. Auch sie ist kein individuelles Problem, das aus persönlichen Umständen entsteht, sondern ebenfalls sowohl Ursache als auch Folge ungleicher Machtverhältnisse.

    Als Lutz Reinstrom Christa S. nach einer Woche Gefangenschaft vor einer Hamburger Polizeiwache freiließ, glaubten ihr die dortigen Beamten die Entführung erst nicht. Sie vermuteten in der Frau mit den unordentlichen Haaren und Kleidern eine aus der nahegelegenen psychatrischen Klinik entwichene Patientin. Auch die Kriminalpolizisten, die sie im Anschluss vernahmen, hielten die Entführung zunächst für erfunden. Ob sie vielleicht einsam sei, wurde sie gefragt. 1992 wurde Reinstrom wegen Freiheitsberaubung schließlich doch zu drei Jahren Haft verurteilt. Eine relativ milde Strafe, denn das Gericht verdächtigte Christa S. nach wie vor, mit ihm bei der Entführung und Erpressung zusammengearbeitet zu haben – was aber nie der Fall war.

    Eine ähnliche Erfahrung machte Margarete Röhl, Annegret Bauers Mutter. Als sie ihre Tochter bei der Polizei als vermisst meldete, äußerte sie anhand von gleich mehreren Belegen den Verdacht, dass Reinstrom damit zu tun haben könnte. Doch ein Kriminalbeamter, der Reinstrom aus dem Sportverein kannte, hielt es für unvorstellbar, dass er etwas mit Annegret Bauers Verschwinden zu tun haben könnte. Ihm glaubten die Kollegen, den Angehörigen nicht. Die abwertende Behandlung Margarete Röhls durch die Polizeibeamten war jedoch nicht nur für sie persönlich kränkend und generell ein Ausdruck struktureller Diskriminierung. Hätten die Beamten ihr geglaubt, hätte ihre Tochter Annegret Bauer noch gerettet werden können.

    In beiden Fällen nahmen Männer als Vertreter der Staatsgewalt Frauen nicht ernst. Das tat erst die Kriminalbeamtin Marianne Atzeroth-Freier. Sie ging den Hinweisen nach, erfuhr damit jedoch ihrerseits strukturelle Diskriminierung. Sie hätte sich da in etwas verrannt, entgegnete ihr Vorgesetzter, als sie wegen der vielen Ungereimtheiten bei den Vermisstenfällen auf Handlungsbedarf pochte. Die zuvor zuständigen Kollegen hatten die Fälle Hildegard Kloeßer, Annegret Bauer und Christa S. jeweils nach kurzer Zeit zu den Akten gelegt. Als Atzeroth-Freier daraufhin in ihrer Freizeit ermittelte, warfen ihr die Kollegen einen Alleingang vor. Auch als sie Reinstrom überführte, erhielt sie keinerlei Anerkennung. Ihr Dienststellenleiter warf ihr vielmehr vor, sie würde sich wichtig machen und sprach nicht mehr mit ihr, bis sie zermürbt die Abteilung verließ. Eine Beförderung wegen des Ermittlungserfolgs blieb ebenfalls aus.

    2011 verabschiedete der Europarat das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die „Istanbul-Konvention. Sie definiert „alle Handlungen […], die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben als  Menschenrechtsverletzung. Zugleich erkennt sie Gewalt gegen Frauen ausdrücklich als „Ausdruck historisch gewachsener Machtungleichheiten und struktureller Diskriminierung“ an. Deutschland ratifizierte die Istanbul-Konvention 2018 und verpflichtete sich damit, „alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu verhindern, alle Betroffenen zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen.“ Gleichwohl wird in Deutschland nach wie vor mindestens jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt (Stand Dezember 2025).

    (siehe zur Biografie der Kriminalkommissarin Marianne Atzeroth-Freier)

    Text: Frauke Steinhäuser

    Quellen: Julia Habermann/Sonja Wölte, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Bonn, 2025 (Bpb-Themenblätter im Unterricht; 142); Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Berlin, 2025; Dachverband Frauen- und Mädchenberatung (DFMB), Formen von Gewalt, in: https://dfmb.at/themen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/formen-von-gewalt/ [Zugriff 23.8.2026]; Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Formen der Gewalt erkennen, 10.12.2025, in: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 [Zugriff 23.8.2026].