Margareta Hunck-Jastram
geb. Stalmann, geschiedene Jastram
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (CDU) von 1961 bis 1970



30.11.1913
Altona
-
2.3.1998
Hamburg
Altona
-
2.3.1998
Hamburg
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Grablage: H 1094/1098
Margareta Hunck-Jastram ist bestattet bei ihren Eltern, wo auch ihr erster Mann begraben ist. 1955 trat die Pastorentochter Margareta Hunck-Jastram in die CDU ein und war bis 1993 Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. In erster Ehe war sie mit Friedrich Jastram (1907-1989), einem Pastor, verheiratet gewesen, mit dem sie drei Kinder hatte. 1968 heiratete sie den Bürgerschaftsabgeordneten (CDU) Heinrich Hunck. Er wurde nach seinem Tod bei seiner ersten Ehefrau auf dem katholischen Teil des Ohlsdorfer Friedhofes bestattet.
1961 wurde Margareta Hunck-Jastram CDU-Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft. Ihre drei Kinder waren damals vierundzwanzig, vierzehn und elf Jahre alt. Bis 1970 engagierte sie sich als Abgeordnete der Bürgerschaft in den Bereichen Schule, Soziales und Eingaben. Als besonderes Erfolgserlebnis ihrer politischen Arbeit bezeichnete sie die Durchsetzung der Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-
Verbrechen: Unrecht in dieser Dimension kann und darf nie verjähren. Nach ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft wurde sie Geschäftsführerin der Staatspolitischen Gesellschaft und war auch als Geschäftsführerin in einem Abgeordnetenbüro tätig. Außerdem war sie Mitglied der Vereinigung ehemaliger Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft.
Text: Dr. Rita Bake
Margareta Hunck-Jastram ist bestattet bei ihren Eltern, wo auch ihr erster Mann begraben ist. 1955 trat die Pastorentochter Margareta Hunck-Jastram in die CDU ein und war bis 1993 Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. In erster Ehe war sie mit Friedrich Jastram (1907-1989), einem Pastor, verheiratet gewesen, mit dem sie drei Kinder hatte. 1968 heiratete sie den Bürgerschaftsabgeordneten (CDU) Heinrich Hunck. Er wurde nach seinem Tod bei seiner ersten Ehefrau auf dem katholischen Teil des Ohlsdorfer Friedhofes bestattet.
1961 wurde Margareta Hunck-Jastram CDU-Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft. Ihre drei Kinder waren damals vierundzwanzig, vierzehn und elf Jahre alt. Bis 1970 engagierte sie sich als Abgeordnete der Bürgerschaft in den Bereichen Schule, Soziales und Eingaben. Als besonderes Erfolgserlebnis ihrer politischen Arbeit bezeichnete sie die Durchsetzung der Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-
Verbrechen: Unrecht in dieser Dimension kann und darf nie verjähren. Nach ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft wurde sie Geschäftsführerin der Staatspolitischen Gesellschaft und war auch als Geschäftsführerin in einem Abgeordnetenbüro tätig. Außerdem war sie Mitglied der Vereinigung ehemaliger Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft.
Text: Dr. Rita Bake